Deminor

Deminor MVF Update - Oktober 2021

Handlungsbedarf für Herald (Lux) Kunden

Der MVF hat angekündigt eine siebte Auszahlungsrunde vornehmen zu wollen. Grundsätzlich schickt der MVF Schecks an alle anspruchsberechtigten Antragsteller, deren Anträge genehmigt wurden und die bislang weniger als 81,35 % ihrer Madoff-bezogenen Verluste erhalten haben (dies gilt einschließlich aller erhaltenen Auszahlungen aus den früheren Ausschüttungen vom MVF sowie aus anderen Quellen).

Mit der siebten Ausschüttung zielt der MVF darauf ab, dass jedes Opfer eine Entschädigungsquote von 81,35 % seiner Madoff-bezogenen Verluste (einschließlich anderweitiger Entschädigungszahlungen) erhält. Nach der letzten Ausschüttungsrunde lag die Entschädigungsquote bei 80,05 %.

Beispiel: Wenn Ihr Anspruch seitens des MVF genehmigt wurde und Sie im Rahmen der ersten sechs Auszahlungen Erstattungen in Höhe von 80,05 % Ihres Verlustes erhalten haben und wenn Sie keine anderweitigen Entschädigungszahlungen erhalten haben, werden Sie voraussichtlich im Rahmen der siebten Auszahlung einen weiteren Scheck in Höhe von 1,3 % Ihrer Verluste erhalten.

Handlungsbedarf

Falls Sie einen Scheck vom MVF bekommen, bitten wir Sie einen Skan oder ein Foto des Schecks an mvf@deminor.com zu schicken.

Bitte lösen Sie den Scheck noch nicht ein bis wir Ihnen per E-Mail bestätigen, dass der Betrag auf Ihrem Scheck korrekt ist und Sie diesen einlösen können.

Wenn der Betrag auf Ihrem Scheck ordnungsgemäß ist, werden wir Ihnen umgehend eine Bestätigung per E-Mail schicken und Sie können den Scheck dann einlösen. Sollte der Betrag nicht stimmen, werden wir Sie unverzüglich per E-Mail über die nächsten Schritte informieren.

Rechnung

Von dem Betrag auf den der siebte Scheck ausgestellt ist, wurde bislang nicht die Vergütung für unsere Dienstleistung abgezogen. Entsprechend unserem Vertrag schulden Sie uns insofern unsere Vergütung für die siebte Auszahlung.

Wenn Sie einen Scheck erhalten, erhalten Sie separat eine Rechnung von Deminor für unsere Dienstleistung, die sich auf die Einreichung und Verwaltung Ihrer Forderung beim Madoff-Victim-Fund ("MVF") bezieht. Aus dieser Rechnung geht eindeutig die Berechnungsgrundlage für unsere Vergütung hervor.

Deminor MVF Update - Juni 2021

Handlungsbedarf für Herald (Lux) Kunden

Im Zusammenhang mit der siebten Ausschüttungsrunde, hat der MVF ein weiteres Schreiben mit dem Betreff "Collateral Recovery Update" versandt. Diese siebte Ausschüttungsrunde wird voraussichtlich vor Ende des Jahres stattfinden; ein genauer Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.

Sobald es Informationen über den Zeitpunkt und die genaue Höhe dieser siebten Zahlung gibt, werden wir Sie informieren.

Wenn Sie das „Collateral Recovery Update“ von dem MVF erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Überprüfen Sie, ob in der Tabelle des Schreibens alle bisherigen Zahlungen erfasst sind, die Sie bislang als Entschädigung erhalten haben. Bitte beachten Sie: Wenn der MVF der Ansicht ist, dass Sie bisher keine Erstattungen von Dritter Seite erhalten haben, ist die Tabelle leer. Die Schecks die Sie vom MVF erhalten sind KEINE „collateral recoveries“.

Fall A: Wenn die Tabelle korrekt ist und damit alle bisher erhaltenen Entschädigungen (falls vorhanden) in der Tabelle aufgeführt sind, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

1. Möglichkeit:
Bitte schicken Sie die folgende E-Mail mit einer Bestätigung, dass Sie keine weiteren „Collateral Recoveries“ erhalten haben:
An: info@madoffvictimfund.com
Cc: mvf@deminor.com
Betreff: [Bitte geben Sie Ihre persönliche “CLAIM ID*” an]
E-Mail Text: Geben Sie erneut Ihre Claim ID an und schreiben Sie „No additional recoveries.” [zu Deutsch: keine weiteren Entschädigungszahlungen] *Die CLAIM-ID ist eine siebenstellige Nummer, die oben links auf der ersten Seite des Briefes des MVF angegeben ist.

2. Möglichkeit (alternativ):
a) drucken Sie das Schreiben aus
b) kreuzen Sie das Kästchen „I certify under penalty…” (zu Deutsch: Ich bestätige unter Strafe....") an.
c) Alle Adressaten des Schreibens müssen das Schreiben in dem Unterschiftenfeld ("signed_________") unterschreiben und
d) den Namen aller Unterzeichner in dem Feld ("Printed name__________“) in Druckbuchstaben angeben.
e) Füllen Sie zuletzt das Datumsfeld ("Date____________") mit dem Datum aus.

Nach dem Ausfüllen senden Sie uns bitte die unterschriebene und ausgefüllte Seite mit der Tabelle als Scan per E-Mail an mvf@deminor.com. Wir benötigen in diesem Fall kein Original. Deminor wird das Schreiben dann nach einer Prüfung an den MVF weiterleiten.

Fall B: Wenn die Tabelle falsch oder unvollständig ist, da einige oder alle erhaltenen Erstattungen fehlen oder falsch wiedergegeben werden, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: Schicken Sie bitte eine E-Mail an Deminor (mvf@deminor.com).

Geben Sie in der E-Mail an, warum die Tabelle falsch oder unvollständig ist und geben Sie (1) den richtigen Betrag, den Sie erhalten haben, (2) das Datum, wann Sie diesen erhalten haben und (3) die Quelle dieser Entschädigungszahlung an.

Deminor wird sich zeitnah bei Ihnen melden, um die falsche oder unvollständige Tabelle zu berichtigen.

Sollten Sie Fragen und/oder Anmerkungen zu diesem Update haben, zögern Sie nicht, uns per E-Mail zu kontaktieren: mvf@deminor.com. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Zahlung, die Sie erhalten haben, als anzeigepflichtige Erstattung zu qualifizieren ist, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren..

Deminor MVF Update - Oktober 2020

Handlungsbedarf für Herald (Lux) Kunden

Im Zusammenhang mit der sechsten Ausschüttungsrunde, hat der MVF ein weiteres Schreiben mit dem Betreff "Collateral Recovery Update" versandt. Diese sechste Ausschüttungsrunde wird voraussichtlich vor Ende des Jahres stattfinden; ein genauer Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.

Sobald es Informationen über den Zeitpunkt und die genaue Höhe dieser sechsten Zahlung gibt, werden wir Sie informieren.

Wenn Sie das „Collateral Recovery Update“ von dem MVF erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Überprüfen Sie, ob in der Tabelle des Schreibens alle bisherigen Zahlungen erfasst sind, die Sie bislang als Entschädigung erhalten haben. Bitte beachten Sie: Wenn der MVF der Ansicht ist, dass Sie bisher keine Erstattungen von Dritter Seite erhalten haben, ist die Tabelle leer. Als Inhaber von Herald (Lux) Anteilen haben Sie wahrscheinlich im Sommer 2018 eine Auszahlung erhalten, die Sie gegenüber dem MVF als „collateral recoverie“ angeben müssen.

Fall A: Wenn die Tabelle korrekt ist und damit alle bisher erhaltenen Entschädigungen (falls vorhanden) in der Tabelle aufgeführt sind, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

1. Möglichkeit:
Bitte schicken Sie die folgende E-Mail mit einer Bestätigung, dass Sie keine weiteren „Collateral Recoveries“ erhalten haben:
An: info@madoffvictimfund.com
Cc: mvf@deminor.com
Betreff: [Bitte geben Sie Ihre persönliche “CLAIM ID*” an]
E-Mail Text: Geben Sie erneut Ihre Claim ID an und schreiben Sie „No additional recoveries.” [zu Deutsch: keine weiteren Entschädigungszahlungen] *Die CLAIM-ID ist eine siebenstellige Nummer, die oben links auf der ersten Seite des Briefes des MVF angegeben ist.

2. Möglichkeit (alternativ):
a) drucken Sie das Schreiben aus
b) kreuzen Sie das Kästchen „I certify under penalty…” (zu Deutsch: Ich bestätige unter Strafe....") an.
c) Alle Adressaten des Schreibens müssen das Schreiben in dem Unterschiftenfeld ("signed_________") unterschreiben und
d) den Namen aller Unterzeichner in dem Feld ("Printed name__________“) in Druckbuchstaben angeben.
e) Füllen Sie zuletzt das Datumsfeld ("Date____________") mit dem Datum aus.

Nach dem Ausfüllen senden Sie uns bitte die unterschriebene und ausgefüllte Seite mit der Tabelle als Scan per E-Mail an mvf@deminor.com. Wir benötigen in diesem Fall kein Original. Deminor wird das Schreiben dann nach einer Prüfung an den MVF weiterleiten.

Fall B: Wenn die Tabelle falsch oder unvollständig ist, da einige oder alle erhaltenen Erstattungen fehlen oder falsch wiedergegeben werden, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: Schicken Sie bitte eine E-Mail an Deminor (mvf@deminor.com).

Geben Sie in der E-Mail an, warum die Tabelle falsch oder unvollständig ist und geben Sie (1) den richtigen Betrag, den Sie erhalten haben, (2) das Datum, wann Sie diesen erhalten haben und (3) die Quelle dieser Entschädigungszahlung an.

Deminor wird sich zeitnah bei Ihnen melden, um die falsche oder unvollständige Tabelle zu berichtigen.

Sollten Sie Fragen und/oder Anmerkungen zu diesem Update haben, zögern Sie nicht, uns per E-Mail zu kontaktieren: mvf@deminor.com. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Zahlung, die Sie erhalten haben, als anzeigepflichtige Erstattung zu qualifizieren ist, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren..

Deminor MVF Update - Mai 2020

Handlungsbedarf für Herald (Lux) Kunden

Der MVF hat angekündigt eine fünfte Auszahlung vornehmen zu wollen, die die Entschädigungsquote (inklusive Zahlungen von Dritter Seite) auf 73,65 % des entstandenen Schadens erhöht.

Bitte schicken Sie einen Scan oder eine Kopie dieses Schecks an mvf@deminor.com. Wir empfehlen Ihnen dringend, mit der Einlösung des Schecks zu warten, bis wir sichergestellt haben, dass Sie den richtigen Betrag erhalten haben. Nachdem wir Ihnen die Ordnungsmäßigkeit bestätigt haben, können Sie den Scheck ohne Bedenken einlösen.

Bitte lassen Sie uns zeitnah wissen, wenn sich Ihre Postanschrift oder Kontaktadresse geändert hat.

1. Hintergrund

Der MVF hat angekündigt, eine fünfte Auszahlungsrunde vornehmen zu wollen. Grundsätzlich schickt der MVF Schecks an alle anspruchsberechtigten Antragsteller, deren Anträge genehmigt wurden und die bislang weniger als 73,65 % ihrer Madoff-bezogenen Verluste erhalten haben (dies gilt einschließlich aller erhaltenen Auszahlungen aus früheren Ausschüttungen vom MVF sowie aus anderen Quellen).

Mit der fünften Ausschüttung zielt der MVF darauf ab, jedem Opfer eine Entschädigung von 73,65 % seiner Madoff-bezogenen Verluste (einschließlich anderweitiger Entschädigungszahlungen) zukommen zu lassen. Nach der letzten Ausschüttungsrunde lag die Entschädigung bei 66,85 %.

Der MVF hat Ausschüttungen an Herald Lux/Herald SPC Anleger vorerst ausgesetzt, da es zurzeit unklar ist, wie viel der Fonds an die Anleger auszahlen wird. Der MVF hat jedoch Beträge zurückgestellt um zukünftige Ausschüttungen an Herald Lux Anleger vornehmen zu können. Ihr Anspruch ist insofern zunächst nur ausgesetzt, er besteht aber weiterhin.

2. Handlungsbedarf

Falls Sie dennoch einen Scheck vom MVF bekommen, bitten wir Sie einen Skan oder ein Foto des Schecks an mvf@deminor.com zu schicken.

Bitte lösen Sie den Scheck noch nicht ein bis wir Ihnen per E-Mail bestätigen, dass der Betrag auf Ihrem Scheck korrekt ist und Sie diesen einlösen können.

Wenn der Betrag auf Ihrem Scheck ordnungsgemäß ist, werden wir Ihnen umgehend eine E-Mail mit der Bestätigung schicken und Sie können den Scheck dann einlösen. Sollte der Betrag nicht stimmen, werden wir Sie unverzüglich per E-Mail über die nächsten Schritte informieren.

3. Rechnung

Von dem Betrag auf den der Scheck ausgestellt ist, wurde bislang nicht die Vergütung für unsere Dienstleistung abgezogen. Entsprechend unserem Vertrag schulden Sie uns insofern unsere Vergütung für die fünfte Auszahlung. Wenn Sie einen Scheck erhalten, erhalten Sie separat eine Rechnung von Deminor für unsere Dienstleistung, die sich auf die Einreichung und Verwaltung Ihrer Forderung beim Madoff-Victim-Fund ("MVF") bezieht. Aus dieser Rechnung geht eindeutig die Berechnungsgrundlage für unsere Vergütung hervor.

4. Kontakt

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Update haben, können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben: mvf@deminor.com.

Deminor MVF Update - Mai 2019

Dringender Handlungsbedarf für Herald (Lux) Kunden

Bevor eine weitere Ausschüttung an Sie durch den MVF erfolgen kann, müssen Sie erneut gegenüber dem MVF bestätigen, welche anderweitigen Entschädigungszahlungen (sog. „Collateral Recoveries“) Sie über den Herald (Lux) erhalten haben. Sie erhalten dazu in nächster Zeit entweder direkt oder über Ihren Finanzberater einen Brief des MVF.

Wenn Sie der Aufforderung nicht Folge leisten, ist zu befürchten, dass Sie von weiteren Ausschüttungen des MVF ausgeschlossen werden.

Sie finden weiter unten in unserem Update eine Ausfüllhilfe. Wir möchten Sie dringen bitten, nicht selber den MVF zu kontaktieren, sondern uns das Schreiben zu schicken, damit wir dieses prüfen und dann an den MVF weiterleiten können.

Handlungsanweisung

Deminor MVF Update - Dezember 2018

1. Hintergrund

Die MVF hat angekündigt, dass sie eine dritte Auszahlungsrunde gestartet haben. Im Allgemeinen schickt der MVF Schecks an alle anspruchsberechtigten Antragsteller, deren Anträge genehmigt wurden und die weniger als 56,65% ihrer Madoff-bezogenen Verluste erhalten haben (dies gilt einschließlich aller erhaltenen Auszahlungen aus der ersten und zweiten Ausschüttung von MVF sowie aus anderen Quellen).

Deminor MVF Update - Dezember 2018

1. Hintergrund

Die MVF hat angekündigt, dass sie eine dritte Auszahlungsrunde gestartet haben. Im Allgemeinen schickt der MVF Schecks an alle anspruchsberechtigten Antragsteller, deren Anträge genehmigt wurden und die weniger als 56,65% ihrer Madoff-bezogenen Verluste erhalten haben (dies gilt einschließlich aller erhaltenen Auszahlungen aus der ersten und zweiten Ausschüttung von MVF sowie aus anderen Quellen).

Wenn sich Ihre Privatadresse oder Ihre sonstigen Kontaktdaten geändert haben und Sie uns noch nicht darüber informiert haben, tun Sie das bitte umgehend.

Nach den ersten Auszahlungen in Höhe von 40% der Verluste, ist es jetzt das Ziel des MVF im Rahmen einer zweiten Auszahlung, für die Geschädigten eine gesamte Entschädigungsquote von 56.65% zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass es mehrere Monate dauern kann, bis Sie den Scheck erhalten.

Beispiel: Wenn Ihr Anspruch seitens des MVF genehmigt wurde und Sie im Rahmen der ersten Auszahlung und zweiten zwei Erstattuneng in Höhe von 40% Ihres Verlustes erhalten haben, werden Sie voraussichtlich im Rahmen der dritten Auszahlung einen weiteren Scheck in Höhe von 15.65% Ihrer Verluste erhalten.

2. Handlungsbedarf

Sobald Sie diesen Scheck erhalten haben, bitten wir Sie einen Skan oder ein Foto des Schecks an mvf@deminor.com zu schicken. Bitte lösen Sie den Scheck noch nicht ein bis wir Ihnen per E-Mail bestätigen, dass der Betrag auf Ihrem Scheck korrekt ist und Sie diesen einlösen können.

Wenn der Betrag auf Ihrem Scheck ordnungsgemäß ist, werden wir Ihnen umgehend eine Bestätigungs-E-Mail schicken und Sie können den Scheck dann einlösen. Sollte der Betrag nicht stimmen, werden wir Sie unverzüglich per E-Mail über die nächsten Schritte informieren.

3. Rechnung

Von dem Betrag, auf den der zweite Scheck ausgestellt ist, wurde bislang nicht die Vergütung für unsere Dienstleistung abgezogen, so dass es sich um den „brutto“ Betrag handelt. Entsprechend unserem Vertrag schulden Sie uns insofern nach wie vor unsere Vergütung für die zweite Auszahlung.

Wenn Sie einen Scheck erhalten, erhalten Sie separat eine Rechnung von Deminor für unsere Dienstleistung, die sich auf die Einreichung und Verwaltung Ihrer Forderung beim Madoff-Victim-Fund ("MVF") bezieht. Aus dieser Rechnung geht eindeutig die Berechnungsgrundlage für unsere Gebühr hervor.

4. Kontakt

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Update haben, können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben: mvf@deminor.com.

Deminor

Deminor MVF Update - Oktober 2018

Deminor hat Ihnen am 03.10.2018 ein Update bezüglich des Schreibens geschickt, das Sie bzw. Ihre Kunden kürzlich vom dem MVF in Bezug zu „collateral recoveries“ erhalten haben – siehe unten. Wir haben in der Zwischenzeit mehrere Rückfragen erhalten (Beispiel: Muss dem MVF der Brutto- oder Nettobetrag der Entschädigungszahlung kommuniziert werden?). Bitte finden Sie daher unten ein Beispiel wie die Liste im Fall einer Auszahlung durch Herald Lux auszufüllen ist:

Recovery Date Recovery Amount Recovery Type Source
BITTE GEBEN SIE HIER DAS DATUM DER GUTSCHRIFT AUF IHREM KONTO AN BITTE GEBEN SIE HIER DEN NETTOBETRAG DER AUSZAHLUNG IN EUR AN (BETRAG ABZÜGLICH DER STEUER BZW. BETRAG DER GUTSCHRIFT AUF IHREM KONTO) BITTE LASSEN SIE DIESES FELD FREI HERALD LUX

 

Im Zusammenhang mit der dritten Ausschüttungsrunde, hat der MVF eine weiteres Schreiben mit dem Betreff "Collateral Recovery Update" versandt. Diese dritte Ausschüttungsrunde wird voraussichtlich Ende diesen Jahres oder Anfang nächsten Jahres erwartet. Die genaue Höhe der Auszahlung wurde noch nicht mitgeteilt, aber der MVF hat eine Beispielsrechnung mit einer Entschädigungsquote von 50 Prozent gebildet, was ein Indiz sein kann. Dies würde bedeuten, dass wenn Sie aus anderer Quelle bereits eine Entschädigungszahlung erhalten haben, die über 50% Ihres eingesetzten Kapitals beträgt, Sie nach wie vor keine Zahlung vom MVF erhalten werden. Sobald es weitere Neuigkeiten über den Zeitpunkt und die genaue Höhe dieser Zahlung gibt, werden wir Sie informieren.

Wenn Sie das „Collateral Recovery Update“ von dem MVF erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Überprüfen Sie ob in der Tabelle auf Seite 3 des Schreibens alle bisherigen Zahlungen erfasst sind, die Sie bislang als Entschädigung erhalten haben (nur solche die nicht vom MVF selber kommen). Bitte beachten Sie: Wenn der MVF der Ansicht ist, dass Sie bisher keine Erstattungen von Dritter Seite erhalten haben, ist die Tabelle leer.

Fall A: Wenn die Tabelle korrekt ist und damit alle bisher erhaltenen Entschädigungen (falls vorhanden) in der Tabelle aufgeführt sind, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
a) Drucken Sie die Seite mit der Tabelle aus und
b) kreuzen Sie das Kästchen „I certify under penalty…” (zu Deutsch: Ich bestätige unter Strafe....") an.
c) Alle Adressaten des Schreibens müssen das Schreiben in dem Unterschiftenfeld ("signed_________") unterschreiben und
d) den Namen aller Unterzeichner in dem Feld "Printed name__________“ in Druckbuchstaben angeben.
e) Füllen Sie zuletzt das Datumsfeld ("Date____________") mit dem Datum aus.

Nach dem Ausfüllen senden Sie uns bitte die unterschriebene und ausgefüllte Seite mit der Tabelle als Scan per E-Mail an mvf@deminor.com. Wir benötigen in diesem Fall kein Original. Alternativ können Sie das unterzeichnete Schreiben auch per Einschreiben an Deminor senden, wenn Sie die Tabelle nicht als Scan per E-Mail versenden können.

Fall B: Wenn die Tabelle falsch oder unvollständig ist, da einige oder alle erhaltenen Erstattungen fehlen oder falsch wiedergegeben werden, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
a) Scannen Sie bitte das Schreiben ein und
b) schicken Sie es per E-Mail an Deminor (mvf@deminor.com).
c) Geben Sie in der E-Mail an, warum die Tabelle falsch oder unvollständig ist und geben Sie (1) den richtigen Betrag, den Sie erhalten haben, (2) das Datum, wann Sie diesen erhalten haben, und (3) die Quelle dieser Entschädigungszahlung an.

Deminor wird sich zu gegebener Zeit bei Ihnen melden, um die falsche oder unvollständige Tabelle zu berichtigen.

Deminor MVF Update - November 2017

  • Am 10. November 2017 wurde ein neues Update auf der Madoff Victim Fund („MVF“) Website veröffentlicht. Aus dem Update geht hervor, dass die erste Zahlungsrunde des MVF nun begonnen hat.
  • In diesem Update hat der MVF bestätigt, dass er nur Schecks an Anleger, die genehmigte Ansprüche haben und die keine Rückerstattung von 25 Prozent oder mehr als 25 Prozent ihrer Verluste erhalten oder erhalten werden, schicken wird.
  • Der MVF geht davon aus, dass Sie als Herald Lux Anleger laut Informationen von den Herald Lux-Liquidatoren, eine Verlustauszahlung von 25 Prozent oder mehr erhalten werden Teil der Entschädigungen für Herald Lux. Sie werden daher, zumindest in dieser ersten Zahlungsrunde, keinen Scheck von dem MVF erhalten.

Deminor MVF Update - Juli 2017

WICHTIGE MITTEILUNG: Deminor hat den Bescheid (sog. „Final Determination Notice" oder "FDN") erhalten und geprüft, in dem Ihr Anspruch vom Madoff-Victim-Fonds (MVF) anerkannt wird. Aus unserer Sicht wurde die Forderung von dem MVF richtig berechnet.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben Deminor mit der Geltendmachung Ihres Anspruches gegen den Madoff-Victim-Fonds (MFV) beauftragt. Vor kurzer Zeit haben wir einen Bescheid (sog. „Final Determination Notice") bezüglich des in Ihrem Namen geltend gemachten Anspruches erhalten. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Anspruch von dem MVF anerkannt wurde.

Deminor hat den Bescheid geprüft und wir haben keine Unregelmäßigkeiten oder Fehler gefunden.

1. Was bedeutet der "eligible loss", der in dem Bescheid erwähnt wird?

Der anerkannte Schaden (Englisch: "eligible loss") ist nicht der Betrag, den Sie als Ausgleich von dem MVF erhalten. Der anerkannte Schaden ist vielmehr der Betrag, auf dessen Grundlage der MVF den Ihnen zustehenden Ausgleichsanspruch berechnet.

Der "anerkannte Schaden" wird vom MVF folgedermaßen ermittelt: Betrag, den Sie in einen Madoff Fonds investiert haben (eingezahlter netto Betrag) abzüglich dem Betrag, den Sie von dem Madoff Fonds als Ausschüttungen erhalten haben (ausgezahlter netto Betrag).

Beispiel: Ein Anleger hat einmal $ 5.000 und einmal $ 45.000 in einen Madoff-Fonds investiert, der zu 100 % in BLMIS/Madoff Produkte angelegt war und in der Vergangenheit eine Ausschüttung von $ 10.000 gewährt hat. In diesem Fall wäre der anerkannte Schaden $ 50.000 - $ 10.000 = $ 40.000.

2. Wie berechnet der MVF die Entschädigung, die Ihnen zusteht?

Wie bereits erwähnt, dient der "anerkannte Schaden" als Grundlage für die Berechnung des Ihnen zustehenden Ausgleichs. Da die gesamten Forderungen aller geschädigter Anleger die im Fonds zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem übersteigt, kann von dem anerkannten Schaden nur ein Prozentsatz an die geschädigten Investoren ausgeschüttet werden. Die Höhe dieses Prozentsatzes wurde vom MVF noch nicht bekannt gegeben und wir rechnen damit dass eine Bekanntgabe zu einem späteren Zeitpunkt noch in diesem Jahr erfolgt. Deminor geht auf Grundlage einer ersten Schätzung davon aus, dass dieser Betrag um die 14 Prozent beträgt. Eine genaue Bezifferung ist aber aktuell nicht möglich, so dass der Prozentsatz auch niedriger oder höher sein kann.

Beispiel: Wenn der Prozentsatz der zur Ausschüttung zur Verfügung steht beispielsweise 14 Prozent beträgt und der anerkannte Schaden $ 40.000 beträgt, würde dem Investor ein Ausgleich in Höhe von $ 5.600 zustehen ($ 40.000 x 14 % = $ 5.600).

3. Wie hat Deminor meinen Bescheid geprüft?

Wir haben alle in unseren Datenbanken gespeicherten Informationen noch einmal geprüft. In diesem Zusammenhang haben wir den Betrag, den wir ursprünglich bei dem MVF angemeldet haben mit dem Betrag verglichen, der in dem Bescheid anerkannt wurde.

Auf Grundlage unserer Prüfung gehen wir davon aus, dass der von dem MFV ermittelte Schaden („eligible loss") richtig berechnet wurde. Aber Vorsicht: Wenn Sie anderweitige Auszahlungen erhalten haben, ist es möglich, dass diese vom MVF bei der Berechnung noch nicht berücksichtigt wurden.

Zur Berechnung des anerkannten Schadens wurde der Dollar Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Tätigung des Investments herangezogen. Es kann insofern zu geringen Abweichungen zwischen dem Betrag kommen, der von Ihnen bzw. Deminor berechnet wurde und dem Betrag, der als anerkannter Schaden von dem MFV ermittelt wurde. Diese Abweichung hat nur einen geringen Einfluss auf eine Ihnen zustehende Ausgleichszahlung.

4. Was soll ich tun? Was sind die nächsten Schritte?

Derzeit sind keine Handlungen von ihrer Seite notwendig. Der MVF hat Ihrem Antrag stattgegeben und Deminor hat Ihren Bescheid geprüft und aus heutiger Sicht keinen Fehler festgestellt. Der MVF wird die erste Auszahlung (wahrscheinlich per Scheck) voraussichtlich Ende 2017 vornehmen.

Wie bereits in dem Bescheid angekündigt, wird der MVF ab dem 15. Juli 2017 bei den Antragstellern nachfragen, ob diese anderweitige Entschädigungen Dritter erhalten haben. Wir sehen uns die weitere Kommunikation des MVF diesbezüglich genau an und werden Sie informieren, wenn aus unserer Sicht weitere Schritte notwendig sind. Bitte kontaktieren Sie den MVF nicht direkt und unternehmen Sie bitte auch keine Maßnahmen ohne vorher mit uns zu sprechen.

5. Kontakt für Rückfragen

Wir stehen Ihnen für Rückfragen und Anmerkungen telefonisch unter der Nummer +32 (0)2 674 71 33 sowie per E-Mail (mvf@deminor.com) gerne zur Verfügung.

Wir wiederholen unsere Bitte, uns eine Kopie jeglicher Informationen, Anfragen, Mitteilungen oder dergleichen zu übermitteln, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Madoff-Opfer-Fonds zur Kenntnis gelangen. Gerne können Sie uns Unterlagen per E-Mail oder per Post zukommen lassen.

Deminor MVF Update - Juni 2017

WICHTIGER HINWEIS: Der letzte Verfahrensabschnitt vor der Auszahlung der Schadenssumme hat begonnen. Bitte lesen sie dieses Update sorgfältig!

Der Madoff-Victim-Fonds wird Ihnen in den kommenden Wochen einen Bescheid über die Anerkennung oder Abweisung Ihres Antrags zustellen. Bitte werfen Sie regelmäßig einen Blick in Ihren Briefkasten und treffen Sie entsprechende Vorkehrungen für den Fall Ihrer Ortsabwesenheit. Sobald Ihnen der Bescheid zugestellt wurde, bitten wir Sie um schnellstmögliche Übermittlung einer Kopie, und zwar auch dann, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde und/oder Sie darauf hingewiesen werden, dass eine Kopie an Deminor gesendet wurde (leider hat die Erfahrung gezeigt, dass wir die Kopie nicht immer erhalten).

Bitte ergreifen Sie keine eigenen Maßnahmen gegenüber dem Madoff-Victim-Fonds. Deminor begleitet Sie bis zum Ende des Verfahrens in jedweder Kommunikation mit dem Madoff-Victim-Fonds.

1. Wichtige Schritte in den kommenden Wochen

Wie der MVF angekündigt hat, wird dieser den Antragstellern in den kommenden Wochen einen Bescheid über die finale Entscheidung des US-Justizministeriums (englisch: Final Determination Notice) zukommen lassen. Bei diesem Bescheid handelt es sich um die formelle Entscheidung über die Anerkennung oder Abweisung Ihres geltend gemachten Anspruchs. Darüber hinaus enthält der Bescheid die vom MVF anerkannte Schadenshöhe („eligible fraud losses"). Für Sie als Antragsteller ist der Bescheid daher von großer Bedeutung, weil damit entschieden wird (a) ob Ihr Anspruch berechtigt ist und (b) in welcher Höhe der Schaden anerkannt wird, auf dessen Basis die Entschädigung berechnet wird.

Der Bescheid ist der letzte Verfahrensabschnitt vor Auszahlung einer anerkannten Entschädigung. Wie der MVF uns gegenüber bestätigt hat, sind die ersten Auszahlungen im Laufe dieses Jahres geplant. Wie hoch der anteilsmäßige Auszahlungsbetrag der einzelnen, anerkannten Forderungen sein wird, wurde uns jedoch nicht mitgeteilt. Aus diesem Grund ist uns die Höhe der Entschädigung pro Antragsteller aktuell nicht bekannt. Wie schätzen, wie wir Ihnen bereits in dem letzten Update mitgeteilt haben, dass die anteilsmäßige prozentuelle Auszahlung mindestens 14 % der anerkannten Schadenshöhe beträgt.

2. Was müssen Sie als Antragsteller tun?

Wir gehen davon aus, dass der MVF Ihnen den Bescheid in Kürze per Post zustellen wird. Bitte werfen Sie daher in den nächsten zwei Monaten regelmäßig einen Blick in Ihren Briefkasten. Sollten Sie in nächster Zeit verreisen oder aus sonstigen Gründen ortsabwesend sein, bitten wir Sie, die für Ihre Abwesenheit notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Sobald Ihnen der Bescheid über die Anerkennung oder Abweisung Ihres Antrags zugestellt wurde, bitten wir Sie, uns das Schriftstück umgehend per E-Mail zu übermitteln. Das gilt auch für den Fall, dass Ihr Antrag genehmigt wurde oder der Bescheid den Hinweis enthält, dass eine Kopie des Bescheids bereits an Deminor gesendet wurde (die Kopien wurden uns in der Vergangenheit nicht immer zugestellt). Bitte übersenden Sie uns Ihren Bescheid per E-Mail an mvf@deminor.com oder mit der Post (aufgrund der Postlaufzeit empfehlen wir die Übermittlung per E-Mail):

Deminor Recovery Services (Team MVF)
Rue Joseph Stevens 7 (Sablon Tower)
1000 Brüssel
Belgien

Bitte beachten Sie, dass wir auch einen positiven Bescheid sorgfältig im Hinblick auf die umfassende Berücksichtigung aller getätigten Anlagen, die richtige Bewertung der Betroffenheit der jeweiligen Fonds gegenüber BLMIS/Madoff, sowie die korrekte Währungsumwandlung prüfen müssen.

Gegen den positiven oder negativen Bescheid kann Einspruch erhoben werden („Request for Reconsideration"). Die Frist hierfür beträgt zehn Tage ab dem Tag der Zustellung des Bescheids. Für die Prüfung der Frage, ob in Ihrem Fall die Erhebung eines Einspruchs zweckmäßig ist, bleiben uns daher nur wenige Tage.

3. Was tun wir für Sie?

Wir prüfen Ihren Bescheid dahingehend, ob Ihr Antrag rechtmäßig abgewiesen wurde beziehungsweise ob Ihnen die höchstmögliche Entschädigungssumme zuerkannt wurde. Unabhängig vom Ergebnis unserer Prüfung, werden wir Sie rechtzeitig per E-Mail darüber verständigen. Wenn aus unserer Sicht hinreichende Gründe dafür vorliegen, Einspruch zu erheben, werden wir Sie per E-Mail informieren und gleichzeitig den Einspruch vorbereiten.

4. Kontakt für Rückfragen

Wir stehen Ihnen für Rückfragen und Anmerkungen telefonisch unter der Nummer +32 (0)2 674 71 33 sowie per E-Mail (mvf@deminor.com) gerne zur Verfügung.

Noch einmal möchten wir Sie auf unsere Bitte aufmerksam machen, uns eine Kopie jeglicher Informationen, Anfragen, Mitteilungen oder dergleichen zu übermitteln, die Ihnen im Zusammenhang mit dem MVF zur Kenntnis gelangen. Gerne können Sie uns Unterlagen per E-Mail oder per Post zukommen lassen.

Deminor MVF Update - Unterzeichnung der Vergleichsverträge

Die Vergleichsverträge, die von den von Ihnen beratenen Anlegern unterschrieben werden müssen, gehen heute zur Post an die von Ihnen angegebene Adresse. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese dann zeitnah an Ihre Anleger weiterleiten können. Betroffen sind – wie bereits mitgeteilt – nur diejenigen geschädigten Anleger, die sich an dem Klageverfahren mit Deminor aktiv als Kläger beteiligt haben.

Im weiteren Verfahren: Die betroffenen Anleger unterschreiben die von Ihnen zugesandten Vertragsunterlagen und schicken diese bis 15.03.2017 im Original direkt an Deminor. Für die Rücksendung durch die Anleger an Deminor liegt ein bereits adressierter Rückumschlag bei. Falls es Rückfragen geben sollte ist die Adresse:

Deminor Recovery Services
Deminor Sablon Tower
Rue Joseph Stevens 7
B-1000 Brussels, Belgien

In der Anlage finden Sie unser Anschreiben an die von uns vertretenen Anleger mit den Hintergründen für den Vergleich. Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie diesbezüglich noch Fragen haben. Eventuell wollen Sie auf dieser Grundlage ein eigenes Anschreiben für Ihre Anleger entwerfen. Gerne schauen wir uns einen Entwurf an, um sicherzustellen, dass die Informationen in Ihrem Schreiben richtig sind.

Für den Erfolg ist entscheidend, dass eine breite Mehrheit von Anlegern dem Vergleich zustimmt. Anderenfalls kommt der Vergleich nicht zustande und das Klageverfahren in Luxemburg geht weiter. In diesem Fall haben die Liquidatoren angekündigt, dass es zu keiner zeitnahen Auszahlung kommen wird. Auch die Höhe einer Auszahlung fällt dadurch wesentlich niedriger aus.

Für den einzelnen Anleger hat es folgende Konsequenzen, wenn dieser dem Vergleich nicht zustimmt: Zunächst bleibt dessen Klage damit bei Gericht in Luxemburg anhängig. Der Anleger müsste sich daher auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt in Luxemburg suchen, der ihn in der Sache weiter vertritt. Deminor hat in diesem Fall auch das Recht bereits verauslagte Gerichts- und Anwaltskosten zurückzufordern.

Deminor Vergleichsunterlagen

Deminor MVF Update - Februar 2016

Highlights

  • Die Parteien haben sich auf die finalen Vertragstexte für den Vergleich geeinigt; diese werden Ihnen in den nächsten zwei Wochen per Post zur Unterschrift zugeschickt.
  • Wir rechnen aktuell damit, dass die erste Auszahlung im Frühjahr 2017 erfolgen kann.

In unserem Case-Update von September und Dezember 2016 haben wir Sie über die Fortschritte bei den Vergleichsgesprächen und die verhandelten Bedingungen in Sachen Herald Lux informiert.

Wir freuen uns, Ihnen jetzt mitteilen zu können, dass wir jetzt mit den anderen Vergleichsparteien eine Einigung bezüglich der Vertragstexte erzielt haben; um an dem erzielten Vergleich teilzuhaben und eine entsprechende Auszahlung zu erhalten, müssen Sie diese Unterlagen noch unterschreiben und an uns zurückschicken.

Sie erhalten die Unterlagen in den nächsten zwei Wochen per Post nachdem diese vom Französischen, der Gerichtssprache in Luxemburg, ins Deutsche übersetzt wurden. Für die Kunden, die mit einem Anlageberater zusammen arbeiten, stimmen wir aktuell den Prozess ab, wie die Unterlagen zu Ihnen kommen. Sobald wir die unterschriebenen Vergleichsunterlagen zurück erhalten haben, werden wir diese dem Luxemburger Gericht und den anderen Vergleichsparteien zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Zusammen mit den Vergleichsunterlagen informieren wir Sie über die Frist zur Unterzeichnung und Rücksendung der Unterlagen an uns.

Wie Sie bereits wissen, können die Liquidatoren den Betrag zwei Wochen nachdem das Gericht den Vergleich genehmigt hat auszahlen, vorausgesetzt dass alle von uns vertretenen Geschädigten die Vergleichsvereinbarung unterschrieben und an uns zurückgeschickt haben. Wir gehen davon aus, dass die erste Zahlung dann im Frühjahr 2017 geleistet werden kann.

Deminor MVF Update - Dezember 2016

1. Fortschritte seitens MVF in der Falldurchsicht Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass MVF sich in seiner Forderungsbearbeitung mittels einer Gesamtdurchsicht der bei MVF eingereichten Forderungen dem Ende nähert.

Schon im Oktober teilten wir Ihnen mit, dass wir einen Abschluss der ersten Runde in der Durchsicht von allen Forderungen als wahrscheinlich erachten. Wir vertreten nunmehr die Ansicht, dass die Durchsicht aller Forderungen seitens MVF so gut wie abgeschlossen ist (darin inbegriffen die Aussendung der Mängelrügen, die MBF gefunden zu haben glaubt). Während Deminor noch im September und im Oktober dieses Jahres regelmäßig einige Briefe mit Mängelrügen betreffend seiner Kunden erhielt, ist dies seit einigen Wochen fast zum Erliegen gekommen. Die am entferntesten in der Zukunft liegende Frist, die von MVF bislang für den Fall einer Mängelrüge gesetzt wurde, liegt derzeit bei Ende Januar 2017. Wir glauben, dass nach der Erreichung dieser Frist für die Einreichung letzter Mängelrügen, MVF die nächste Phase einleiten wird.

Basierend auf der zuvor erwähnten Information und in Anbetracht der von uns bei MVF eingereichten Anzahl von rund 5000 Forderungen, für die nur noch eine geringe Zahl von Mängelrügen in den letzten Wochen empfangen wurde, glauben wir, dass MVF die Bearbeitung der gesamten Durchsicht aller bei MVF eingereichten Forderungen fast abgeschlossen hat.

2. Weitere Schritte In einem früheren Update von Oktober 2016 - bitte klicken Sie hier, um dieses Update zu lesen - haben wir die nächsten Schritte erläutert, wie wir sie nach dem Abschluss der Gesamtdurchsicht aller Forderungen für MVF als wahrscheinlich einstufen. Wir bitten Sie höflichst um Ihre Beachtung dieses Updates.

Bitte beachten Sie, dass Deminor weder eine Kontrolle über MVF, noch über die durch diesen erzielten Fortschritte oder bezüglich des Zeitpunktes der möglichen Ausschüttungen durch MVF ausübt. MVF agiert in vollkommener Unabhängigkeit von Deminor und gibt gegenüber Deminor keine Informationen im Hinblick auf den generellen Fortgang des Verfahrens der Forderungsanmeldung oder bezüglich individueller Fälle beziehungsweise betreffend angemeldete Forderungen.

3. Beitrag und Rolle von Deminor für seine Kunden Wir haben rund 5000 Forderungen für unsere Kunden bei MVF angemeldet. Dabei haben wir unsere Kunden unter Einsatz von mehr als 8 Sprachen bedient. Unsere Kunden sind weltweit ansässig. Ihnen allen gemeinsam ist jedoch, dass sie für (einen Teil) ihrer Verluste infolge von Madoff-infizierten Investitionen entschädigt zu werden wünschen.

In diesem Jahr versorgte Deminor MVF mit zusätzlichen Informationen bezüglich mehr als 1500 Forderungen. Wir haben zum Beispiel ungezählte Erklärungsergänzungen („explanatory notes") für MVF verfasst, zum Nutzen unserer Kunden und derer spezifischer Investments für sie generelle Informationen geschöpft. Darüber hinaus wurden unsere Kunden bei der Gewinnung spezifischer Informationen bei den Depotbanken und/oder den Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie den Fondsliquidatoren unterstützt, Fondsverwalter, -administratoren und/oder Fondsinsolvenzverwalter bei dem Vorliegen spezifischer Situationen kontaktiert und darüber hinaus zahlreiche sogenannte „Collateral Recovery Updates" für viele unserer Kunden an MVF übermittelt. Im Weiteren wurden direkte Abstimmungen mit MVF zur Klarstellung spezifischer Angelegenheiten durchgeführt oder die Klärung bestimmter Umstände vorgenommen. Wir sind der Ansicht, dass wir viele Forderungen auf Kundenseite gestärkt und verschiedene Mängel, die MVF hervorgehoben hatte, abgestellt haben; gleichwohl besteht keine Garantie betreffend einer Annahme aller im Namen der Kunden bei MVF eingereichten Forderungen. Selbst wenn wir uns verschiedene Male von MVF die Bestätigung der Mängelfreiheit von Forderungen bestimmter Kunden erbeten hatten, hatte MVF die Kommentierung individueller Fälle in der Vergangenheit stets verweigert.

Zwischenzeitlich verfügen wir jedoch über deutlich mehr Wissen bezüglich seitens MVF zur Anwendung gebrachter Politiken, die indessen bei der Prüfung der Zulässigkeit von eingereichten Forderungen zwar zur Anwendung gebracht, aber dennoch nie bekannt gemacht worden waren. Die Mehrzahl der Forderungen unserer Kunden sind eher einfach gelagert. Einige der eingereichten Forderungen sind jedoch etwas komplexerer Natur. Sie betreffen "unsichere" Situationen oder Aspekte im Hinblick auf die "offiziellen" Kriterien einer Zulässigkeit gemäß MVF. Um möglichen künftigen, durch MVF in bestimmten Situationen (mit höherem Komplexitätsgehalt) verursachten Problemen bei von uns eingereichten Forderungen frühzeitig vorzubauen, haben wir im November proaktiv eine interne Überprüfung aller Forderungen und aller zusätzlich bei MVF im Namen unserer Kunden eingereichten Informationen begonnen. Natürlich bedeutet dies in Zukunft nicht, dass MVF nicht zu dem Schluss gelangen könnte, dass einige Forderungen für nicht zulässig erachtet werden. Dennoch kann diese Vorgehensweise bei der frühzeitigen Aufdeckung von bestehenden Problemen helfen und zum Abruf weiterer Dokumente führen, von denen wir uns eine Unterstützung der Forderung sowie eine Maximierung der Chance auf Anerkennung erhoffen.

Deminor Case Update - Dezember 2016

In unserem letzten Fall-Update erhielten Sie Informationen bezüglich der allgemeinen Bedingungen und Umstände des im Fall von Herald Lux erzielten Vergleichs.

Seit unserem letzten Fall-Update hat sich im Hinblick auf die Bedingungen und Umstände keine Veränderung ergeben, es sind aber substantielle Fortschritte erzielt worden. Mit Blick auf die Diskussionen mit bestimmten Parteien, die den Vergleich billigen müssen, waren jedoch Verzögerungen bei der Ausführung eingetreten. Wir legen Wert darauf zu betonen, dass die eingetreten Verzögerungen außerhalb der von uns zu beeinflussenden Sphäre liegen, da wir nicht in die Diskussionen zwischen jenen Parteien, die die Verzögerungen hervorgerufen haben, involviert waren.

Wie schon in unserem letzten Fall-Update erwähnt, hat jeder Kunde von Deminor die Unterzeichnung des Vergleichsvertrages zu leisten. Dies ist eine Vorbedingung, um an den Vorteilen des Vergleichs partizipieren zu können.

Bevor Deminor zur Aussendung des Vergleichsvertrages zur Unterzeichnung durch seine Kunden autorisiert ist, wollen bestimmte Parteien zuerst erst die Einhaltung (i) der Vereinbarung aller Parteien innerhalb des globalen Vergleichs (ii) die informelle Billigung des Gerichts sowie (iii) die Einhaltung bestimmter regulatorischer Anforderungen sicherstellen.

Unserer Auffassung zufolge ist sowohl eine Zustimmung aller Parteien, als auch eine informelle Billigung des Gerichtes inzwischen erzielt worden. Die letzten Formalitäten befinden sich im Stadium ihrer Finalisierung. Sobald die Finalisierung geschehen ist, sind wir dazu autorisiert, die Vergleichsvereinbarung zwecks Unterzeichnung an unsere Kunden zu senden.

Die nächsten Schritte im Vergleichsprozess sind daher die Folgenden:

  • "Compliance" mit bestimmten, noch zur Einhaltung anstehenden, regulatorischen Erfordernissen;
  • Die formelle Zustimmung des Luxemburger Gerichts (parallel) zur Aussendung der Vergleichsvereinbarungen an unsere Kunden;
  • Das Einsammeln der von den Deminor-Kunden unterzeichneten Vergleichsvereinbarungen und die Vorlage dieser beim Gericht in Luxemburg sowie bei den Parteien des Vergleichs;
  • und die formelle gerichtliche Zustimmung.

Zwei Wochen nach der finalen und formellen Zustimmung seitens des Gerichts werden sich die Liquidatoren in die Lage der Durchführung einer ersten Zahlung an die Investoren versetzt sehen. Wie die Dinge derzeit stehen, hoffen wir in der Position zu sein, die Vergleichsverträge zur Unterzeichnung durch unsere Kunden im Laufe des Monats Januar 2017 aussenden zu können. Im Lichte der gegenwärtigen Umstände sowie basierend auf unserem derzeitigen Wissenstand erwarten wir, dass erste Zahlungen seitens der Liquidatoren zwischen Ende Februar und Ende März 2017 durchgeführt werden.

Wir können die bei den Kunden eingetretene Frustration bezüglich der Langsamkeit der Durchführung des Vergleichs durchaus verstehen. Deminor hat jedoch bei allen beteiligten Parteien immer wieder auf einen zügigeren Ablauf der Vorgänge gedrungen und darauf hingewirkt, dass die Zahlung so schnell wie möglich erfolgt. Wir sind jedoch dabei von weiteren Parteien abhängig, die durchaus nicht denselben Anreiz zur Durchführung einer schnellen Auszahlung verspüren.

Deminor Update - September 2016

Kürzlich haben wir eine Anfrage (Mitteilung) seitens MVF erhalten, worin um Offenlegung von potentiellen Sicherheitenerlöse ("Collateral Recoveries"), die von den Anspruchstellern für ihre Madoff-bezogenen Investments (jene Investments für die Deminor in ihren Namen eine Forderung bei MVF registriert hat) möglicherweise erhalten wurden, sowie um eine Belegung der erhaltenen Insolvenzerlöse, gebeten wird.

In der Mitteilung wird die sogenannte "Collateral Recovery" als Zahlungen aus der Insolvenzmasse, Rückführungen aus Klageverfahren, Einzahlungen aus abgeschlossenen Vergleichen, sowie Auszahlungen durch Versicherungen, Zahlungen die Sie für die Übermittlung Ihres Anspruchs erhalten haben, und alle weiteren Leistungen, die im Zusammenhang mit Madoff-Verlusten erhalten wurden, definiert.

Sollten Sie a Erlös aus Sicherheiten erhalten haben, über den Sie Deminor noch nicht in Kenntnis gesetzt haben, dann teilen Sie uns dies bitte per Email  an mvf@deminor.com vor dem 14. Oktober 2016 mit den folgenden Angaben mit:

  • Das Datum an dem der Sicherheitenerlös erhalten wurde sowie seine Summe, die Währung des Sicherheitenerlöses und den Investmentfonds/ das Investment für die der Sicherheitenerlös von Ihnen erhalten wurde
  • Die Quelle des Sicherheitenerlöses (von welcher Rechtseinheit wurde der Sicherheitenerlös ausgezahlt)
  • Die Art des erhaltenen Erlöses (Auszahlung aus der Insolvenzmasse, Rückführung aus einem Klageverfahren, Auszahlung infolge eines Vergleichs, Zahlung einer Versicherung oder irgendeine andere Entschädigung)

Bitte fügen Sie Ihrer Email an Deminor ein Dokument (Beweis) bei, das bestätigt, dass Sie tatsächlich an einem bestimmten Datum eine Entschädigung erhalten haben (zum Beispiel ein Kontoauszug in dem die entsprechende Überweisung aufgeführt ist oder gegebenenfalls irgendein anderes Dokument)

Sollten Sie keine a Sicherheitenerlöse erhalten oder sollten Sie Deminor bereits über den Erhalt von Sicherheitenerlösen in der Vergangenheit informiert haben, ist eine Antwort auf diese Email nicht erforderlich!

Wie sich der Erhalt eines Sicherheitenerlöses auf die von Ihnen in der Zukunft von MVF ausgehende mögliche Entschädigung auswirken wird, ist derzeit nicht bekannt. MVF übermittelte nämlich bis dato keinerlei Information wie damit umgegangen werden wird. Deminor nimmt aber an, dass ein Sicherheitenerlös von dem Volumen der gesamten Madoff-bezogenen Verluste, die bei MVF in Ihrem Namen registriert wurde, abgezogen wird, was bedeutet, das sein Sicherheitenerlös zu einer niedrigeren Entschädigung seitens MVF führen wird (da sie bereits teilweise entschädigt wurden).

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie in der Vergangenheit ein Formular des MVF unterschrieben haben. Darin haben Sie sich verpflichtet, MVF bezüglich des Erhalts einer etwaigen Zahlung eines Sicherheitenerlöses auf dem Laufenden zu halten. Das Versäumnis einer vollen und vollständigen Offenlegung solcher Rückführungen wird, so der genaue Wortlaut des MVF, "als ernste Angelegenheit behandelt werden, die mindestens zur Abweisung aller Forderungen führen könnte. Die Vollständigkeit und Genauigkeit aller Einreichungen bei MVF steht unter Strafe des Meineids."

Deminor

Herald Lux - Case Update

Im Lauf der Monate April und Mai 2016 fanden zwischen den beteiligten Parteien Gespräche über einen Vergleich statt; Deminor war in Vertretung seiner Kunden ebenfalls an den Gesprächen beteiligt. Ende Mai dieses Jahres wurde eine grundsätzliche Einigung zwischen den Parteien erreicht.  Mit dem Abschluss des Vergleichs werden alle Streitigkeiten zwischen dem von seinen Insolvenzverwaltern vertretenen Fonds, HSBC, Ernst & Young, Bank Medici, den ehemaligen Aufsichtsräten des Fonds und den Kunden von Deminor beendet. Der Vergleich besteht aus den folgenden wesentlichen Vereinbarungen:

  1. HSBC wird dem Fonds Schadensersatz zur Beendigung des Rechtstreits zwischen der Bank und dem Fonds zahlen; zu diesem Zeitpunkt kann Deminor aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung die exakte Summe der zu zahlenden Entschädigung noch nicht öffentlich bekannt geben; die Insolvenzverwalter des Fonds werden diese Summe in den kommenden Wochen kommunizieren. Wir denken, dass die Höhe der Entschädigung gegenüber dem Fonds und seinen Investoren fair ist;
  2. Wie Deminor wiederholt als Bedingung für einen umfassenden Vergleich gefordert hat, wird die Bank Medici - in ihrer Eigenschaft als Investor des Fonds - keine Auszahlung aus der Insolvenzmasse erhalten; die nicht an Bank Medici ausgeschüttete Summe kommt insofern anderen Investoren von Herald Lux zu Gute. Dies schließt die Kunden von Deminor ein, die ihre Identität offengelegt haben und den Abschluss des Vergleichs mit dem U.S. Trustee ermöglicht haben;
  3. HSBC wird die Entschädigung direkt an die Kunden von Deminor ausschütten, um die Kosten des Rechtsstreits, der von Deminor seit 2010 gemanagt und finanziert wird, zu decken.

Jeder Kunde von Deminor wird gebeten werden, die Vergleichsvereinbarung zu unterzeichnen, um in den Genuss der Vorteile des Vergleichs zu kommen.

Im Laufe der Sommermonate sind verschiedene Vergleichsvereinbarungen aufgesetzt und zwischen den Parteien ausgetauscht worden. Dieser Vorgang nahm mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Wir rechnen damit, dass wir unseren Kunden im November 2016 eine finale Vergleichsvereinbarung zuschicken können. Unsere Kunden haben dann zwei Wochen Zeit um die Vergleichsvereinbarung zu unterzeichnen und an Deminor zurückzuschicken. Ziel ist den gesamten Vergleichsprozess bis zum Ende des Jahres abzuschließen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat der Vergleich noch keine rechtliche Bindungswirkung, da die unterschiedlichen Vereinbarungen noch nicht unterschrieben und vom Luxemburger Gericht noch nicht bestätigt wurden. In Anbetracht der sehr fortgeschrittenen Verhandlungen sind wir aber zuversichtlich, dass der Vergleich ausgefertigt wird und das Ende des Verfahrens in Sichtweite ist.

Sobald das Vergleichsverfahren abgeschlossen ist, werden die Insolvenzverwalter von Herald Lux die Geldbeträge an die Investoren und damit auch an die Kunden von Deminor ausschütten.

Angesichts der an den Fonds gezahlten Gelder aus der Madoff-Insolvenzmasse und aus dem Vergleich mit HSBC einerseits und dem Ausschluss bestimmter „Bad Player"  aus der Teilnahme an der Auszahlung andererseits, sowie der Kostenerstattung seitens HSBC zugunsten der Kunden von Deminor,  sind wir zuversichtlich, dass die Entschädigung der Deminor-Kunden insgesamt zufriedenstellend ausfällt. Die Entschädigungssumme wird wahrscheinlich in mehreren Schritten ausgezahlt mit einer ersten Zahlung kurz nach Abschluss des Vergleichsverfahrens und dann weiteren Zahlungen im Laufe der Zeit.

Wir gehen aktuell davon aus, dass eine erste Zahlung an die geschädigten Investoren rund 65 % bis 75 % des Emissionspreises der Fondsanteile (EUR 1.000 pro Aktie) ausmacht. Sobald alle Zahlungen erfolgt sind, kann die volle Entschädigung mehr als 90 % des Emissionspreises der Fondsanteile ausmachen. Die Zeitspanne zwischen der ersten Zahlung und den/der weiteren Zahlung(en) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbekannt, wird aber im Wesentlichen davon abhängen, ob eine Forderung gegen die Madoff-Insolvenzmasse veräußert werden kann. Die Insolvenzverwalter werden eine Investorenversammlung einberufen, auf der ein Verkauf der Kundenforderungen diskutiert wird.  Deminor wird an dieser Investorenversammlung im Namen seiner Kunden teilnehmen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Einschätzung auf den gegenwärtig bekannten Informationen beruht und diese ebenfalls von der zukünftigen Entwicklung der USD/EUR-Wechselkursrate abhängt (ein stärkerer Dollar führt zu einer höheren Auszahlung, während ein schwächerer Dollar zu einer niedrigeren Auszahlung führt).  Die Einschätzung basiert ebenfalls auf der Annahme, dass die erste Zahlung seitens der Insolvenzverwalter des Fonds alle dem Fonds zur Verfügung stehenden Mittel abzüglich eines Einbehalts für die Kosten umfasst, so wie es von den Insolvenzverwaltern im Zuge der letzten Investorenversammlung angekündigt wurde. Es liegt auf der Hand, dass - wie oben bereits ausgeführt - diese Einschätzung unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Vergleichsvereinbarungen durch alle Parteien steht, also auch den Kunden von Deminor.

Herald Lux - Case Update

Einige von Ihnen haben kürzlich Fragen im Hinblick auf eine Frist, die vom für das Insolvenzverfahren von Herald Lux zuständigen Luxemburger Gericht zur Beachtung durch die Gläubiger (Hervorhebung durch uns) von Herald Lux gesetzt wurde, an uns herangetragen. Das Gericht hat die Gläubiger von Herald Lux zur Einreichung einer Forderungserklärung ("déclaration de créance" in Französisch, der offiziellen Gerichtssprache in Luxemburg) bis spätestens zum 1. April 2016 bei Gericht eingeladen. Dieses Verfahren ist ein Standardverfahren im Rahmen von Insolvenzverfahren und Liquidationsverfahren in Luxemburg und in anderen europäischen Jurisdiktionen.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Recht - sowohl in Luxemburg wie auch andernorts in Europa - eine generelle Unterscheidung zwischen "Investoren" eines Investmentfonds (zum Beispiel jemand wie Sie, der Anteile hält, die von einem Investmentfonds emittiert wurden) und "Gläubigern" eines Investmentfonds vornimmt. Gläubiger haben Ansprüche/Forderungen/Verpflichtungen (zum Beispiel einen, vom Investmentfonds jemandem infolge eines zwischen dieser Person und dem Investmentfonds geschlossenen Vertrages, geschuldeten Geldbetrag), die von dem Investmentfonds vor der Insolvenz beziehungsweise der Liquidation nicht bezahlt wurden. Von Rechts wegen kann ein solcher Anspruch nicht von der sich in Liquidation beziehungsweise Insolvenz befindlichen Rechtspersönlichkeit eingefordert wurden, es sei denn (1), dass vom Gläubiger ein Forderungsantragsformblatt fristgemäß beim Gericht eingereicht und (2) dieses Forderungsantragsformblatt sowie die ihm zugrundliegende Forderung schließlich von dem für das Insolvenzverfahren zuständigen Richter akzeptiert wurde. In einem solchen Fall wird der Anspruch/die Forderung/die Verpflichtung aus im Rahmen des Insolvenzverfahrens gewonnenen Vermögenswerten ausgezahlt werden. Sie können daraus erkennen, dass die Einreichung eines Formulars zur Forderungsanmeldung nur für die Gläubiger einer in Insolvenz befindlichen juristischen Person relevant ist.

Unser Luxemburger Rechtsanwalt Luc Schaack hat uns gegenüber erklärt, dass das in Luxemburg geübte Fallrecht, welches bei Investmentfonds wie Herald Lux zur Anwendung gelangt, eine klare Unterscheidung zwischen "Investoren" und „Gläubigern" eines Investmentfonds vornimmt. Der Beratung unserer Luxemburger Anwälte zufolge wird von Luxemburger Gerichten, worin auch die Gerichtsentscheidung, die Herald Lux in den Zustand der gerichtlichen Liquidation versetzt hat, keine Ausnahme darstellt, erklärt, dass Investoren keine Gläubiger sind und aus diesem Grund von ihnen nicht erwartet wird, dass diese irgendwelche Forderungsantragsformulare beim Gericht einreichen, um ihre Rechte im Rahmen des Insolvenzverfahrens anerkannt zu bekommen. In Anbetracht des Fallrechts haben unsere Luxemburger Anwälte den Investoren dringend empfohlen, keine Antragsformulare für Forderungen einzureichen; sie glauben, dass ein solcher Schritt seitens der Investoren kontraproduktiv wäre oder den Interessen der Investoren (etwa in der Form von Zahlungsverzögerungen bei Geldern, die den Investoren aus der Liquidation des Madoff-„Estate" zustehen) abträglich wäre und sogar vom für das Insolvenzverfahren zuständigen Richter als missbräuchlich interpretiert werden könnte.

Entsprechend der oben erwähnten rechtlichen Beratung sind für die von Deminor vertretenen Investoren keine Forderungsantragsformulare eingereicht worden.

Herald Lux - Case Update

  • Die Insolvenzverwalter des Herald Lux haben am 15. Dezember 2016 eine Aktionärsversammlung abgehalten
  • Erste Auszahlung wird für frühestens März 2016 erwartet
  • Eine erste Auskehrung könnte 50% des letzten Inventarwertes erreichen
  • Vergleichsverhandlungen mit dritten Parteien sind fortgeschritten. Es wird erwartet, dass sie im Januar oder Anfang Februar abgeschlossen sein werden
  • Die Insolvenzverwalter haben die Rechnungslegung zum aktuellen Status des Liquidationsverfahrens erbracht

1. Die Insolvenzverwalter hatten zum 15. Dezember die Aktionärsversammlung einberufen. Deminor nahm im Kundenauftrag an der Aktionärsversammlung teil.

2. Vor dem Aktionärstreffen hatte Deminor umfangreichen Schriftverkehr mit den Insolvenzverwaltern und dem Luxemburger Gericht. In den Korrespondenzen hatten wir gegenüber den Insolvenzverwaltern darauf gedrungen sobald wie möglich ein Aktionärstreffen (AGM) zur Bekanntgabe von Informationen betreffend der Rechnungslegung des Insolvenzverfahrens und Informationen zum Ausschüttungsplan zu organisieren. Sie werden sich aus der Lektüre des vorherigen Fall-Updates im November daran erinnern, dass wir beim Insolvenzverwalter kontinuierlich auf eine Beschleunigung des Liquidationsprozesses und eine zügige Ausschüttung der aus der Madoff-Insolvenzmasse erhaltenen Beträge gedrungen haben.

3. Wir fassen die wichtigsten Ergebnisse der AGM untenstehend zusammen.

4. Nach der erfolgten letzten Zuteilung aus der Madoff-Insolvenzmasse (Madoff Estate) verfügt Herald Lux (in Liquidation) nun über eine Cash-Position von rund USD 140 Millionen. Die Insolvenzverwalter planen die Verteilung eines signifikanten Anteils dieser Summe, was einer Auszahlung von 50% des letzten Nettoinventarwertes des Fonds (EUR 1.047,86 pro Aktie) entsprechen würde.

5. Die Kosten der Klageverfahren belaufen sich auf ca. USD 795.000 für 2014 und USD 525.000 für 2015. Schon daher ist es von allergrößter Bedeutung, dass das Insolvenzverfahren so rasch wie möglich zu Ende gebracht wird.

6. Die Insolvenzverwalter planen für Anfang Februar 2016 das Gericht in Luxemburg um Billigung des Ausschüttungsplans zu bitten. Sie gehen davon aus, dass das Gericht einen Monat zur Billigung der Ausschüttung benötigen wird. Dies würde bedeuten, dass eine erste Ausschüttung effektiv im März 2016 stattfinden würde.

7. In der Zwischenzeit werden die Insolvenzverwalter ihren Identifikationsprozess (KYC) gemäß den Auflagen des Gerichts fortsetzen.

8. Die Vergleichsverhandlungen mit dritten Parteien (HSBC, Bank Medici, Ernst & Young, CSSF) sind fortgeschritten. Die Insolvenzverwalter glauben, dass diese Diskussionen Ende Januar oder Anfang Februar abgeschlossen sein könnten. Wir gehen davon aus, dass es im Interesse dieser dritten Parteien liegt, dass die Klagen von der Seite der Kunden Deminors gegen HSBC und Herald Lux zu einem Ende kommen. Wie wir es bereits in der Vergangenheit gegenüber diesen Parteien getan haben, haben wir erneut deutlich gemacht, dass wir Vergleichsgesprächen im Sinne der von uns vertretenen Mandanten positiv gegenüberstehen.

9. Weitere Auszahlungen wären nach Maßgabe der folgenden Punkte zu erwarten: (i) weitere Auszahlungen aus der Madoff-Insolvenzmasse, (ii) Abschluss von Vergleichen mit dritten Parteien und (iii) einem möglichen Verkauf von Forderungen gegenüber der Madoff-Insolvenzmasse (nächster Punkt).

10. Die Insolvenzverwalter planen den Verkauf des verbleibenden Teils der Forderungen (mit einem Nominalwert von ungefähr EUR 98 Millionen). Der Verkauf würde zu einem Abschlag gegenüber dem Nominalwert geschehen, würde aber eine raschere Ausschüttung und einen schnelleren Abschluss des Insolvenzverfahrens zur Folge haben. Ein solcher Verkauf könnte möglicherweise im zweiten Quartal des kommenden Jahres erfolgen. Die Insolvenzverwalter teilten mit, dass sie die Aktionäre über irgendwelche Pläne diesbezüglich informieren werden.

11. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.